Das Rentenrecht ist sehr komplex, umfangreich und durch die Gesetzgebung und Rechtsprechung einer ständigen Veränderung unterworfen, so dass man schnell den Überblick verliert, wenn man sich nicht ständig damit beschäftigt.
So sind z.B. spezielle Ansprüche aus der ehemaligen DDR auch viele Jahre nach der Wiedervereinigung noch immer nicht abschließend höchstrichterlich geklärt und es gibt ständig neue und teilweise sich widersprechende Rechtsprechungen.
Deshalb unterstütze, berate und vertrete ich Sie gerne bei:
- der Durchführung von Kontenklärungsverfahren,
- der Beantragung und/oder Durchsetzung von Rentenansprüchen,
- der Führung von Widerspruchsverfahren sowie Klageverfahren vor den Sozial- und Landessozialgerichten,
- Rentenberechnungen, Rentenhochrechnungen und Beratung bei der Gestaltung und Optimierung verschiedener Möglichkeiten der Beitragsentrichtung,
- betriebliche Versorgungen (VBL, Betriebsrenten, u.a.),
- Schwerbehindertenangelegenheiten mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente,
- Besonderheiten des Ost-Rentenrechts,
- Besonderheiten für selbstständig Tätige in der ehemaligen DDR und
- Ansprüchen aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR und deren Überführung nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG ).