Hatten Sie einen
– Arbeitsunfall,
– Wegeunfall,
– Unfall bei der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit,
– Unfall während eines Schul- oder Ausbildungsbesuchs,
oder sind Sie von einer Berufskrankheit betroffen?

Möchten Sie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft einen Antrag auf
– Verletztengeld,
– Unfallrente oder
– Abfindung einer Unfallrente
stellen oder wurde dieser Antrag bereits von Ihnen gestellt und abgelehnt? Dann vertrete ich Sie gerne vor dem zuständigen Versicherungsträger um Ihre Ansprüche zu prüfen und – wenn nötig – auch den Sozialgerichten und Landessozialgerichten zur Urteilsfindung vorzutragen.

 

Haben Sie aufgrund einer Gewalttat eine Schädigung erlitten, berate ich Sie zur Geltendmachung Ihres Anspruchs auf Heilbehandlungs-, Teilhabe- und Fürsorgeleistungen sowie monatliche Entschädigungszahlungen, Abfindungen und Berufsschadensausgleich (BSA) nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV) ehemals Opferentschädigungsgesetz (OEG). Gerne übernehme ich auch die Antragstellung sowie Vertretung vor der zuständigen Versorgungsbehörde für Sie.